Gesetz zur Neuregelung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen

01.12.2021

Das Elektronische Urkundenarchiv kommt* – mit den Kyocera Geräten leicht gemacht…

Ab dem kommenden Jahr 2022 gilt das neue Gesetz zur Neuregelung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen. Alle Urkunden müssen dann eingescannt werden und als „elektronische Fassung der Urschrift“ im Elektronischen Urkundenarchiv verwahrt werden. Die neu errichteten Urkunden sollen sowohl digital auch als in Papierform aufbewahrt werden.

Weiterhin gilt ab Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs, dass jede Notarin und jeder Notar ein Urkundenverzeichnis und ein Verwahrungsverzeichnis führen muss. Sie ersetzen die Urkundenrollen und die Massen- und Verwahrungsbücher. Das Urkundenverzeichnis tritt an die Stelle der Urkundenrolle, stellt also gewissermaßen das „Inhaltsverzeichnis“ der elektronischen Urkundensammlung dar. Es existiert ausschließlich elektronisch.

Mit den innovativen Geräten von Kyocera sind Sie bestens auf das neue Gesetz vorbereitet, denn diese erfüllen die Anforderungen, die zum Einscannen notarieller Urkunden im Rahmen des von der Bundesnotarkammer entwickelten Muster-Scanprozess nach § 56 Abs. 1 Satz 1 BeurkG-2022 eingesetzt werden können.

Für Notare und Notarinnen bedeutet dies, dass ein solches Gerät bzw. Scan-System frühzeitig angeschafft und eingerichtet werden muss. So wird die Neuregelung der Aufbewahrung der Notariatsunterlagen zum "Kinderspiel".

Wir begleiten Sie gerne von der richtigen Auswahl bis zur Installation!


* Informationstexte sind der öffentlichen Homepage entnommen: Elektronisches Urkundenarchiv (elektronischesurkundenarchiv.de), keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit, Stand November 2021

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